Das Schiedsgericht teilt mit ihrem Entscheid die Auffassung von Valora, dass es sich bei den k kiosk Agenturpartnern von Valora um selbständige Unternehmer handelt, welche eine oder mehrere k kiosk Verkaufsstellen nach den Konzeptvorgaben von Valora betreiben. Das Schiedsgericht hält fest, dass die Agenturpartner bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen ausreichenden, unternehmerischen Freiraum haben, weshalb es sich hierbei nicht um faktische Arbeitsverhältnisse handelt.
Valora und Syna nehmen diesen Entscheid zur Kenntnis und sind bestrebt, gute und verbindliche Arbeitsbedingungen für die Agenturen sicher zu stellen, die sowohl marktkonformen wie auch sozialen Kriterien entsprechen. Beide Parteien werden sich dafür einsetzen und den zielführenden Dialog gemeinsam pflegen. Gleichzeitig ist Valora in ihrer Ansicht bestärkt, dass das betriebene Agentursystem zur erfolgreichen und selbständigen Führung eines Grossteils der eigenen Verkaufsstellen geeignet ist.