Anlässlich der Lohnverhandlungen konnte bereits ein Konsens in Bezug auf die Erhöhung der heutigen Mindestlöhne gefunden werden. Im Rahmen der Lohnrunde 2017 treten per 1. April 2017 folgende Lohnanpassungen in Kraft:
- Die Löhne für alle in der Schweiz im Verkauf tätigen Mitarbeitenden steigen generell um 1%.
- Bei Mitarbeitenden, welche die neu vereinbarten Bruttomindestlöhne nach der generellen bzw. individuellen Lohnerhöhung nicht erreichen, werden die Löhne in jedem Fall auf nachfolgende Bruttomindestlöhne angehoben:
- Weitere dem GAV unterstellte Mitarbeitende, die nicht im Verkauf tätig sind, erhalten individuelle, strukturelle und leistungsbezogene Lohnerhöhungen.
Mittels obiger Lohnanpassungen erhöht sich die Gesamtlohnsumme aller dem GAV unterstellten Mitarbeitenden um 1.8%. Valora hat aufgrund der bisherigen Lohnentwicklung und des guten Geschäftsergebnisses im Jahr 2016 zugestimmt, eine überdurchschnittliche Lohnsummenerhöhung vorzunehmen, um ihren Mitarbeitenden für das grosse Engagement in den vergangenen Jahren zu danken. Valora und der Kaufmännische Verband befinden sich derzeit in Verhandlungen zur Überarbeitung des aktuellen GAV. Die Parteien sind sehr zuversichtlich, sich in den kommenden Wochen über weitere materielle und formelle Aspekte des GAV zu einigen und einen neuen GAV unterzeichnen zu können.