Muss ich alle meine Mitarbeitenden bei der VPK anmelden?
Ja, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Alter der Mitarbeitenden liegt bei mind. 18 Jahren (von 18 bis 24 sind Versicherte nur gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert)
- Der Jahreslohn beträgt mind. CHF 22’050.
- Die Anstellung ist unbefristet oder dauert länger als drei Monate.
- Es wird keine volle IV-Rente bezogen.
Was muss eine Person tun, wenn sie eine zweite Anstellung hat, aber bereits bei der VPK versichert ist?
Nicht bei der Valora Pensionskasse versichert werden Personen, die im Hauptberuf bereits obligatorisch versichert sind oder die im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Diese Personen werden gebeten, mit der Valora Pensionskasse Kontakt aufzunehmen.
Was geschieht, wenn eine Person voraussichtlich für längere Zeit die Eintrittsschwelle (Jahreslohn > CHF 22’050) nicht mehr erreicht?
Gemäss Vorsorgereglement der Valora Pensionskasse werden Sparguthaben während längstens zwei Jahren beitragsfrei weitergeführt, ausser die versicherte Person verlangt eine Überweisung ihrer Austrittleistung.
Wie sieht die Beitragspflicht bei Arbeitsunfähigkeit aus?
Wird eine versicherte Person arbeitsunfähig, sind der Arbeitgebende sowie die versicherte Person nach Ablauf von Lohnfortzahlung bzw. Taggeldzahlungen (in der Regel 720 Tage) aufgrund der Arbeitsunfähigkeit von der Beitragspflicht befreit.
Auf welcher Basis werden die Pensionskassenbeiträge berechnet?
Die Beiträge werden auf Basis der gemeldeten Lohn- und Personaldaten berechnet. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus dem Spar- und Risikobeitrag zusammen. Die Höhe der Beiträge von Arbeitsgeber und versicherter Person ist im Vorsorgereglement der VPK im Anhang 1 festgelegt.
Beispiel: |
Jahreslohn |
CHF 35'000.00 |
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Eintrittsschwelle |
CHF 22'050.00 |
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In der Pensionskasse versicherter Lohn |
CHF 12'950.00 |
Im Minimum beträgt der versicherte Lohn CHF 3'675.00
Wie oft und in welcher Form erhalten die Versicherten der VPK einen Leistungsausweis?
Alle Versicherten erhalten automatisch einmal jährlich per Post in Papierform ihren persönlichen Leistungsausweis. Dieser kann jederzeit auch direkt bei der VPK beantragt werden. Versicherte können ihren persönlichen Leistungsausweis jederzeit auch auf unserem Online-Portal «myVPK» einsehen.
Wie werden die Löhne gemeldet?
Die Lohnmeldungen werden der VPK monatlich durch den Arbeitgebenden mitgeteilt. Die Übermittlung der Lohndaten erfolgt auf der mit dem Arbeitgebenden vereinbarten Methode, vorzugsweise über unser Online-Portal «myVPK».
Wann erhalte ich eine Rechnung für die PK-Beiträge?
Die Rechnungen für die Pensionskassen-Beiträge werden den Arbeitgebenden monatlich zugestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen.
Benötige ich dafür eine spezielle Software?
Nein, von der VPK bestehen diesbezüglich keine besonderen Anforderungen.
Ich habe im Zusammenhang mit der VPK schon den Begriff AGBR gehört. Was ist das?
Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) sind freiwillige Vorauszahlungen des Arbeitgebenden an die Pensionskasse, bei der das Unternehmen angeschlossen ist. Einzahlungen als Arbeitgeberbeitragsreserve werden vom Arbeitgebenden als steuerbegünstigter Aufwand verbucht. Die Höhe der AGBR ist limitiert: Die AGBR dürfen den fünffachen Betrag des gemäss Vorsorgereglement geschuldeten jährlichen Arbeitgeberbeitrags nicht übersteigen.
Wofür können die AGBR verwendet werden?
Die AGBR können für die Begleichung von Beitragsabrechnungen bei allfälligen Liquiditätsengpässen und für freiwillige Einkäufe des Arbeitgebenden verwendet werden.
Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an (061 467 20 20) oder schreiben Sie eine Mail (pensionskasse@valora.com). Wir sind für Sie da.