Infos für Aktivversicherte

Entdecken Sie hier alle Vorteile und Services, die wir exklusiv für Sie als versicherte Person bieten. Sie finden alles, was Sie über Ihre Beiträge, Leistungen, Versicherungsbedingungen und mehr wissen müssen. Wenn Ihr Leben eine neue Richtung einschlägt, hat dies oft Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorgesituation. Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung Ihrer Altersvorsorge.


Versicherte Leistungen

Altersrente

Der Anspruch auf die Altersrente beginnt mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Dieses liegt für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem 58. Geburtstag möglich. Versicherte können das Arbeitsverhältnis auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus fortsetzen, und zwar bis längstens zum Ersten des Monats nach dem 70. Geburtstag.

Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus der Multiplikation des individuellen Sparguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung mit dem dann gültigen Umwandlungssatz.

IV-Rente

Aktivversicherte Personen haben Anspruch auf Invalidenleistungen der Valora Pensionskasse, sofern sie vor dem ordentlichen Pensionierungsdatum aufgrund von Krankheit oder Unfall invalid werden. Versicherte, die von der Invalidenversicherung (IV) als invalid anerkannt werden, erhalten eine lebenslange Invalidenrente der Valora Pensionskasse. Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab, welcher von der eidgenössischen Invalidenversicherung festgelegt wird.

Ehegattenrente / Lebenspartnerrente

Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf eine Ehegattenrente, wenn sie für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen müssen oder älter als 45 Jahre sind und mindestens 5 Jahre mit der verstorbenen Person verheiratet waren. Die jährliche Ehegattenrente beträgt 60% der Invalidenrente.

Lebenspartner haben Anspruch auf die gleichen Rentenleistungen wie Ehepartner, sofern sie die kumulativen Bedingungen gemäss Art. 18, Vorsorgereglement der Valora Pensionskasse, erfüllen.

Hinterbliebene geschiedene Ehepartner haben Anspruch auf eine Rente, sofern die Ehe mindestens 10 Jahre dauerte und im Scheidungsurteil eine lebenslängliche Rente zugesprochen wurde.

Pensionierten-Kinderrente

Sie haben Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente, sofern Ihre Kinder unter 18 Jahre alt sind.

Wenn Ihre Kinder älter als 18 Jahre sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden und nicht hauptberuflich erwerbstätig sind, besteht der Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.

Bitte reichen Sie uns zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung eine Kopie des Familienbüchleins und, sofern nötig, eine Kopie der Ausbildungsbestätigung ein.

Die Pensionierten-Kinderrente beträgt 20% Ihrer Altersrente.

Todesfallkapital Aktivversicherte

Stirbt eine erwerbstätige, versicherte Person vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung, besteht Anspruch auf ein Todesfallkapital. Bei teilinvaliden und teilpensionierten Personen beschränkt sich der Anspruch auf den aktiven Teil der Vorsorge. Die Begünstigten für ein Todesfallkapital können mit dem Formular «Erklärung über die Verteilung des Todesfallkapitals, Anhang 7» der Valora Pensionskasse mitgeteilt werden.

Merkblatt Todesfallkapital (PDF, 138 KB)

Verteilung Todesfallkapital (PDF, 71 KB)


Wechsel Arbeitsstelle

Eintritt

Der Eintritt in die Pensionskasse erfolgt mit der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Aufnahmekriterien sind der Jahreslohn (mindestens CHF 22’050), das Alter und die Dauer des Arbeitsvertrages. Weitere Informationen sind im Merkblatt Neueintritt nachzulesen.

Eintrittsmeldung (PDF, 164 KB)

Übertragung Freizügigkeitsguthaben (PDF, 14 KB)

Merkblatt Eintritt in die Valora Pensionskasse (PDF, 157 KB)

Gesundheitsprüfung

Die Valora Pensionskasse kann von einem Versicherten bei seinem Eintritt Auskunft über den Gesundheitszustand verlangen, ärztliche Auskünfte einholen oder ihn auf Kosten der Valora Pensionskasse von einem Vertrauensarzt untersuchen lassen. Deshalb erhalten Aktivversicherte, mit einem AHV-Jahreslohn über CHF 117’600 von der Valora Pensionskasse mit den Eintrittsunterlagen einen Gesundheitsfragebogen.

Merkblatt Gesundheitsprüfung (PDF, 22 KB)

Gesundheitsfragebogen (PDF, 98 KB)

Austritt

Verschiedene Gründe können zu einem Austritt aus unserer Pensionskasse führen. Gerne informieren wir Sie individuell zu Ihrer konkreten Situation.

Austrittsmeldung - Erhaltung des Vorsorgeschutzes (PDF, 102 KB)

Austrittsmeldung - Barauszahlung (PDF, 117 KB)

Merkblatt Austritt (PDF, 98 KB)

Austritt nach 58

Wenn Sie beim Austritt 58 Jahre alt oder älter sind und in keine neue Pensionskasse eintreten, besteht gemäss Vorsorgereglement Art. 23 Abs. 3 Anspruch auf Altersleistungen. Falls Sie jedoch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) angemeldet sind, kann die Überweisung Ihrer Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice erfolgen. Dazu bitten wir Sie, uns eine Bestätigung der Anmeldung zum Leistungsbezug bei der ALV zuzustellen. Ohne diesen Nachweis innert 30 Tagen nach Erhalt der Austrittsabrechnung wird eine vorzeitige Pensionierung durchgeführt.

Sollten Sie Taggelder der ALV beziehen, sind Sie je nach Höhe der Taggelder gegen die Risiken Tod und Invalidität bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichert. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.aeis.ch.

Häufig gestellten Fragen

 

Stellenwechsel

Bei einem Stellenwechsel bringen Sie neben Tatendrang und Ihren Fähigkeiten auch Ihr Guthaben der 2. Säule mit. Die Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen.

Interner Wechsel

Bei einem internen Stellenwechsel werden wir Ihr Sparguthaben auf die Neuanstellung umbuchen.

Arbeitslosigkeit

Wir helfen Ihnen, nach einer Kündigung oder wenn es mit einer Neuanstellung nicht auf Anhieb klappt, die Anschlusslösung für Ihr Altersguthaben zu organisieren.

Freiwillige Weiterversicherung

Freiwillig das Pensum reduziert oder unfreiwillig die Arbeitsstelle verloren? Änderungen der Lohnzahlungen vor der Pensionierung können die Vorsorgesituation beeinträchtigen. Lassen Sie sich über Optionen für Weiterversicherungen beraten, um Einbussen und Risiken abzufedern.

Merkblatt Freiwillige Weiterversicherung bei Entlassung nach Alter 58 (PDF, 112 KB)

Antrag Freiwillige Weiterversicherung (PDF, 111 KB)

Häufig gestellten Fragen

 


Leben

Heirat

Bitte teilen Sie der Valora Pensionskasse mit, an welchem Tag der Bund geschlossen wird. Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, das Guthaben in der 2. Säule für den Tag der Eheschliessung zu berechnen.

Konkubinat

Informieren Sie sich frühzeitig, wie Sie Ihren Lebenspartner einem Ehepartner gleichstellen können – gerade bei gemeinsamen Kindern. Ohne vertragliche Regelung haben Unverheiratete im Todesfall des Lebenspartners oft schlechte Karten.

Anmeldung Lebenspartner (PDF, 158 KB)

Verteilung Todesfallkapital (PDF, 71 KB)

Scheidung

Bei Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird das Geld, welches während der Ehe in die Pensionskasse einbezahlt wurde, geteilt. Das vor der Heirat einbezahlte Geld bleibt den Ehepartnern hingegen jeweils erhalten.

Wohneigentum (WEF)

Für ein selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnung, Einfamilienhaus) kann zur Finanzierung die vorhandene Freizügigkeitsleistung vorbezogen oder verpfändet werden. Weitere Informationen sind im Merkblatt Wohneigentum nachzulesen.

Merkblatt Wohneigentum (PDF, 100 KB)

Antrag für einen Vorbezug (PDF, 100 KB)

Antrag für eine Verpfändung (PDF, 97 KB)

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen möchten, ist die Behandlung Ihrer Freizügigkeitsleistung abhängig von Ihrer Zieldestination. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt Austritt aus der Valora Pensionskasse.

Merkblatt Austritt aus der Valora Pensionskasse (PDF, 98 KB)

Aktuelle Arbeitsstelle

Beiträge

Sie und Ihr Arbeitgeber leisten monatliche Sparbeiträge, mit denen Ihr Altersguthaben aufgebaut wird. Zudem entrichten Sie und Ihr Arbeitgeber Risikobeiträge. Mit diesen werden die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen finanziert. Die Höhe der Spar- und Risikobeiträge finden Sie auf Seite 2 Ihres Leistungsausweises unter dem Abschnitt «Finanzierung».
Auf den folgenden Tabellen sind die aktuellen prozentualen Beiträge gemäss Altersgruppen ersichtlich:

Basisplan

Wählbare Sparbeiträge im Basisplan ab 2023

  Arbeitnehmende Arbeitgeber
Alter Light Plus
Standard
Max alle
Varianten
25–34 5.00% 5.25% 5.25% 5.25%
35–44 7.50% 7.75% 8.25% 8.25%
45–54 8.00% 8.25% 10.75% 10.75%
55–70 8.50% 8.75% 11.25% 13.25%


Risikobeiträge im Basisplan ab 2023

Alter Arbeit-
nehmende
Arbeitgeber
18-24 - 1.00%
25-34 1.00% 1.00%
35-44 1.00% 1.50%
45-54 1.50% 2.50%
55-65 1.50% 3.00%
66-70 1.00% 1.00%


Zusatzplan

Wählbare Sparbeiträge im Zusatzplan ab 2023

  Arbeitnehmende Arbeitgeber
Alter Light
Standard
Plus Max alle
Varianten
18 – 70 1.00% 2.00% 3.00% 3.00%


Risikobeiträge im Zusatzplan ab 2023

Alter Arbeit-
nehmende
Arbeitgeber
18-70 0.50% 0.50%

Wählbare Sparpläne für Arbeitnehmende

Sie möchten Ihr Altersguthaben flexibel ansparen und je nach Lebenssituation mal mehr oder weniger Geld fürs Alter zur Seite legen? Bei uns können Sie zwischen drei Sparplänen («Light», «Plus» und «Max») wählen und so Ihren Lebensstandard im Ruhestand eigenverantwortlich beeinflussen.

Info-Blatt «Wählbare Sparpläne für Arbeitnehmende ab 01.01.2024» (PDF, 97.9 KB)

Einkauf

Mit privaten Einkäufen können Sie von einer unmittelbaren Verbesserung der Leistungen und steuerlichen Vorteilen profitieren. Weitere Informationen sind im Merkblatt Einkauf in die Pensionskasse nachzulesen

Merkblatt Einkauf in die Valora Pensionskasse (PDF, 153 KB)

Leistungsausweis

Der persönliche Leistungsausweis dient der Information der Versicherten über den Stand ihrer Versicherungssituation. Sie können Ihren persönlichen Leistungsausweis jederzeit auf unserem Online-Portal «myVPK» einsehen.

Erläuterungen zum Leistungsausweis im Basisplan (PDF, 509 KB)

Erläuterungen zum Leistungsausweis im Zusatzplan (PDF, 241 KB)

 

Lohnänderung

Lohnänderungen haben immer eine Auswirkung auf die berufliche Vorsorgesituation. So entstehen zum Beispiel bei Lohnänderungen Vorsorgelücken und damit Handlungsbedarf. Wir beraten Sie gerne.

Unbezahlter Urlaub

Sich ausklinken und den Arbeitsalltag für ein paar Monate hinter sich lassen? Immer häufiger fragen Arbeitnehmende nach der Möglichkeit sogenannter Sabbaticals. Nicht vergessen sollten Sie vor der Auszeit aber, die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz abzuklären. Wir beraten Sie gerne.

Formular Unbezahlter Urlaub (PDF, 25 KB)


Vorsorgefall

Invalidität

Vertrauen Sie auf das stabile Auffangnetz, welches die Valora Pensionskasse den Versicherten beim Eintritt einer Invalidität garantiert. Die ausbezahlten Leistungen werden durch die Risikobeiträge aller Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gedeckt.

Todesfall

Stirbt eine erwerbstätige, versicherte Person vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung, besteht für berechtigte Nahestehende Anspruch auf eine lebenslange Rente und teilweise auf ein Todesfallkapital. Bestimmen Sie die Begünstigten zu Lebzeiten – und korrigieren Sie diesen Entscheid, falls Ihre Verhältnisse sich ändern. Weitere Informationen sind im Merkblatt Todesfallkapital nachzulesen.

Merkblatt Todesfallkapital (PDF, 139 KB)

Todesfallmeldung (PDF, 82 KB)

Einlternrente / Ehegatten-Waisenrente (PDF, 138 KB)

Anmeldung Lebenspartner (PDF, 158 KB)

Verteilung Todesfallkapital (PDF, 71.3 KB)

Wählbare Sparpläne

Weshalb gibt es bei der Valora Pensionskasse neu wählbare Sparpläne?

Wir alle werden voraussichtlich länger leben als unsere Eltern. Die Lebenserwartung in der Schweiz steigt weiter an und deshalb muss das Sparkapital für mehr Rentenjahre ausreichen als in der Vergangenheit. Darum bieten wir mit unseren wählbaren Sparplanlösungen die Möglichkeit, Ihre finanzielle Situation im Alter mitzubestimmen – eigenverantwortlich und freiwillig.

Welche wählbaren Sparpläne gibt es bei der Valora Pensionskasse?

Die Valora Pensionskasse bietet drei Sparplanvarianten an: «Light», «Plus» und «Max». Die lohnprozentualen Sparbeiträge pro Altersgruppe entnehmen Sie bitte den untenstehenden Tabellen.
Der Arbeitgeber leistet in allen Varianten einen festgelegten prozentualen Sparbeitrag, unabhängig von der Wahl des Sparplans.

Wählbare Sparbeiträge im Basisplan
(Minimaler Jahreslohn ab 01.01.2023: CHF 22’050)

  ab 2023
Arbeitnehmende Arbeitgeber
Alter Light Plus
Standard
Max alle
Varianten
25 – 34 5.00% 5.25% 5.25% 5.25%
35 – 44 7.25% 7.75% 8.25% 8.25%
45 – 54 8.00% 8.25% 10.75% 10.75%
55 – 70 8.25% 8.75% 11.25% 13.25%

 

Wählbare Sparbeiträge im Zusatzplan
(ab 01.01.2023: Jahreslohn ab CHF 152’000)

  ab 2023
Arbeitnehmende Arbeitgeber
Alter Light
Standard
Plus Max alle
Varianten
18 – 70 1.00% 2.00% 3.00% 3.00%

Welche Vorteile bieten die Sparpläne «Plus» und «Max»?

  • Höhere Altersleistungen (Rente oder Kapital) nach der Pensionierung: Versicherte können mit der Wahl des Sparplans «Max» die Altersrente erheblich verbessern. So erhöht sich z.B. bei einer 40-jährigen Person die ordentliche Altersrente um rund 8% im Vergleich zum Sparplan «Plus» (Annahmen: versicherter Lohn von CHF 40'000 und Sparkapital von CHF 60'000).
  • Die zusätzlichen Sparbeiträge werden gleich verzinst wie das übrige Sparkapital.
  • Aufgrund der höheren Sparbeiträge reduziert sich Ihr steuerbares Einkommen.
  • Das Einkaufspotenzial steigt.

Wie wird der Sparplan gewählt?

Bitte wählen Sie Ihren bevorzugten Sparplan bis spätestens 30. November 2024. Das hierzu benö-tigte Formular finden Sie auf unserer Website (Formular «Wahl der Sparplanvariante»). Der gewähl-te Sparplan kommt ab dem 1. Januar des Folgejahres zur Anwendung. Die Wahl gilt solange, bis Sie Ihren Entscheid widerrufen. Ein Wechsel Ihres gewählten Sparplans kann einmal jährlich jeweils per 1. Januar erfolgen.

Was geschieht, wenn kein Sparplan gewählt wird?

...wenn Sie bereits per Ende 2023 bei der Valora Pensionskasse versichert waren?
In diesem Fall kommt der bisherige Sparplan zur Anwendung.

...wenn Sie im Jahr 2024 in die Valora Pensionskasse eintreten?
In diesem Fall kommen die Standardpläne zur Anwendung, d.h. für Basisplan-Versicherte der Spar-plan «Plus» und für Zusatzplan-Versicherte der Sparplan «Light».

Welcher Sparplan angewendet wird, ist seit dem Jahr 2022 auf Ihrem Leistungsausweis ersichtlich.

Ich bin neu bei der VPK eingetreten. Wieso bin ich im Sparplan „Standard“ versichert?

Alle neu eintretenden Personen werden automatisch im Sparplan „Standard“ versichert. Der Sparplan kann mit schriftlicher Mitteilung bis Ende November per Anfang Januar des Folgejahres geändert werden.

Formular Wahl der Sparplanvariante (PDF, 97.9 KB)

Ich bin ab dem 1. März 2024 bei der Valora PK versichert und möchte mich für den Sparplan «Max» anmelden. Wie gehe ich vor?

Ein Wechsel des Sparplans kann einmal jährlich jeweils per 1. Januar erfolgen und muss rechtzei-tig, jeweils bis 30. November, mittels Formular «Wahl der Sparplanvariante» der Valora Pensions-kasse mitgeteilt werden. Eintritte unter dem Jahr werden – wie alle Neueintritte – im Standardplan «Plus» versichert. Bitte melden Sie Ihren Planwechsel bis 30. November 2024 bei der Geschäfts-stelle. Ebenso können Sie bei der Geschäftsstelle abklären, inwiefern eine allfällige Besserstellung Ihrer Leistungen im Jahre 2024 durch einen privaten Einkauf möglich ist.


Hier finden Sie weitere «Häufig gestellte Fragen» zur Valora Pensionskasse.