Altersrente
Der Anspruch auf die Altersrente beginnt mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Dieses liegt für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem 58. Geburtstag möglich. Versicherte können das Arbeitsverhältnis auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus fortsetzen, und zwar bis längstens zum Ersten des Monats nach dem 70. Geburtstag.
Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus der Multiplikation des individuellen Sparguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung mit dem dann gültigen Umwandlungssatz.
IV-Rente
Aktivversicherte Personen haben Anspruch auf Invalidenleistungen der Valora Pensionskasse, sofern sie vor dem ordentlichen Pensionierungsdatum aufgrund von Krankheit oder Unfall invalid werden. Versicherte, die von der Invalidenversicherung (IV) als invalid anerkannt werden, erhalten eine lebenslange Invalidenrente der Valora Pensionskasse. Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab, welcher von der eidgenössischen Invalidenversicherung festgelegt wird.
Ehegattenrente / Lebenspartnerrente
Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf eine Ehegattenrente, wenn sie für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen müssen oder älter als 45 Jahre sind und mindestens 5 Jahre mit der verstorbenen Person verheiratet waren. Die jährliche Ehegattenrente beträgt 60% der Invalidenrente.
Lebenspartner haben Anspruch auf die gleichen Rentenleistungen wie Ehepartner, sofern sie die kumulativen Bedingungen gemäss Art. 18, Vorsorgereglement der Valora Pensionskasse, erfüllen.
Hinterbliebene geschiedene Ehepartner haben Anspruch auf eine Rente, sofern die Ehe mindestens 10 Jahre dauerte und im Scheidungsurteil eine lebenslängliche Rente zugesprochen wurde.
Pensionierten-Kinderrente
Sie haben Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente, sofern Ihre Kinder unter 18 Jahre alt sind.
Wenn Ihre Kinder älter als 18 Jahre sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden und nicht hauptberuflich erwerbstätig sind, besteht der Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.
Bitte reichen Sie uns zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung eine Kopie des Familienbüchleins und, sofern nötig, eine Kopie der Ausbildungsbestätigung ein.
Die Pensionierten-Kinderrente beträgt 20% Ihrer Altersrente.
Todesfallkapital Aktivversicherte
Stirbt eine erwerbstätige, versicherte Person vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung, besteht Anspruch auf ein Todesfallkapital. Bei teilinvaliden und teilpensionierten Personen beschränkt sich der Anspruch auf den aktiven Teil der Vorsorge. Die Begünstigten für ein Todesfallkapital können mit dem Formular «Erklärung über die Verteilung des Todesfallkapitals, Anhang 7» der Valora Pensionskasse mitgeteilt werden.
Merkblatt Todesfallkapital (PDF, 138 KB)
Verteilung Todesfallkapital (PDF, 71 KB)