Sofern sechs Monate vor dem gewünschten Pensionierungszeitpunkt mit dem Antrag auf Alterskapital angemeldet, kann das gesamte Altersguthaben oder ein Teil davon in Kapitalform bezogen werden. In diesem Fall reduzieren sich sämtliche Leistungen im Umfang des Bezugs. Der ausbezahlte Betrag wird vom Guthaben für die Altersrente abgezogen und ist unabhängig vom Einkommen zu versteuern. Bezieht eine versicherte Person das gesamte Alterskapital als Kapitalbezug, so hat sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Valora Pensionskasse.
Antrag auf Alterskapital (PDF, 1.2 MB)