Arbeiten bei Valora
Kollektivvertrag
Für Mitarbeitende in der Schweiz gelten Gesamtarbeitsverträge
Mit den Sozialpartnern wurden für die Mitarbeitenden der Valora Konzerngesellschaften mit Sitz in der Schweiz verschiedene Gesamtarbeitsverträge (GAV) vereinbart. Sie sind je nach Tätigkeitsgebiet unterschiedlich ausgestaltet.
Der Valora GAV gilt, wenn die Mitarbeitenden keinem der anderen unten aufgeführten Gesamtarbeitsverträge unterstehen. Dies trifft insbesondere auf Mitarbeitende von Valora Retail und Corporate-Funktionen zu. Daneben gilt der Valora GAV für Angestellte der Agentur- und der Franchisepartner, die sich ihm freiwillig unterstellt haben:
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Valora SchweizFür Mitarbeitende in Tankstellenshops:
GAV TankstellenshopsFür Mitarbeitende in Food-Service-Verkaufsstellen:
L-GAV Landes-Gesamtarbeitsvertrag des GastgewerbesFür Mitarbeitende in der Produktion von Laugenbackwaren:
GAV für die schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche